Was ist die Haftpflichtversicherung?
Ein Glas Wein über das Sofa des Bekannten verschüttet, versehentlich eine Vase im Kaufhaus umgestoßen, das Kind, dass beim Ballspielen die Scheibe des Nachbarn zerbricht oder der Handwerker, der vielleicht mehr kaputt macht, als er repariert. Wer kennt diese oder ähnliche Vorfälle nicht aus eigener Erfahrung. Etwas, das diese Situationen alle gemeinsam haben, ist die Frage nach der Erstattung des Schadens.
Nach § 823 BGB sind wir für Schäden, welche wir vorsätzlich oder fahrlässig einem Dritten zufügen generell in unbegrenzter Höhe haftbar. Kleine Missgeschicke oder Unachtsamkeiten können so rasch deutlich umfangreichere finanzielle Folgen haben. Hier bietet die Haftpflichtversicherung Schutz vor unkalkulierbaren finanziellen Risiken für Privatleute wie auch Firmen.
Der Ablauf nach einem Schaden
Ist der Schaden eingetreten, erfolgt in aller Regel die Meldung des Verursachers an seine Haftpflichtversicherung. Diese setzt sich nach Information ihres Kunden mit dem Geschädigten in Verbindung und prüft zunächst einmal, ob der Kunde in diesem Fall überhaupt haftbar zu machen ist, also ob der Anspruch auch gerechtfertigt ist. Ist dies der Fall, wird der Anspruch des Geschädigten von der Haftpflichtversicherung bis zur Höhe der versicherten Deckungssumme befriedigt.
Ist der Anspruch nach Prüfung nicht gerechtfertigt, tritt die Haftpflichtversicherung in ihrer Funktion als passiver Rechtschutzversicherung notfalls auch vor Gericht für die Verteidigung ihres Kunden vor ungerechtfertigten Ansprüchen ein. Hierbei werden sämtliche anfallenden Kosten übernommen.
Wer ist versichert und was ist versichert
In einer Haftpflichtversicherung richten sich Umfang und auch Beitrag immer nach bestimmten Kriterien wie z.B. dem versicherten Personenkreis oder dem versicherten Risiko. Entscheidend ist, wer ist in dem Vertrag mitversichert. Eine Singleversicherung ist logischerweise billiger als eine Familienversicherung mit Hund. Außerdem ist die Deckungssumme wie bereits angesprochen entscheidend. Hier sollte möglichst immer eine hohe Versicherungssumme gewählt werden, da im Falle eines Personenschadens sehr schnell lebenslange Ersatzforderungen und Gelder für medizinische Behandlung in Millionenhöhe zusammenkommen können.
Ebenfalls wichtig für den Beitrag und die Leistung der Haftpflichtversicherung sind die mitversicherten Zusatzleistungen, die oft vom Gesetzgeber her nicht eindeutig geregelt sind. So z.B. Schäden, die man einem Dritten während der Mithilfe bei einem Umzug unabsichtlich zugefügt hat, wie z.B. die fallen gelassene Stereoanlage. Ist hier kein eindeutiger Vertrag aufgesetzt, wird vor dem Gesetzt stillschweigend eine Haftungsfreistellung anerkannt, das bedeutet, der Helfer kann für das Versehen dann auch nicht haftbar gemacht werden und somit würde eine herkömmliche Haftpflichtversicherung auch nicht leisten, wenn ein solcher Einschluss fehlt.
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